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   VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167   

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VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167 (https://dejure.org/2022,27031)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167 (https://dejure.org/2022,27031)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. September 2022 - AN 8 PE 22.00167 (https://dejure.org/2022,27031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 70 BayPVG
    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Billigung der Maßnahme infolge Fristversäumnisses

  • rewis.io

    Mitbestimmungsverfahren, Beendigung einer Personalgestellung, Zustimmungsfiktion

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 17 PC 09.272

    Mitbestimmungspflicht der Einführung und Anwendung des vollautomatisierten

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z. B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 20; B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris Rn. 26; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand März 2022, Art. 82 Rn. 440 m.w.N.).

    Ergibt sich im Hauptsacheverfahren, dass ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht besteht (bzw. hier: die Zustimmungsfiktion eingetreten ist), ist das Ergebnis eines inzwischen durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens ohne Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 a.a.O.; B.v. 30.11.2010 a.a.O.).

    Ein Verfügungsgrund kann nur dann angenommen werden, wenn die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes für den Antragsteller bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder für die kollektiven Belange der von ihm vertretenen Beschäftigten unzumutbare Folgen hätte, sodass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 PC 10.1215

    Beschlussverfahren; Erlass einer einstweiligen Verfügung; Mitbestimmung bei

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z. B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 20; B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris Rn. 26; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand März 2022, Art. 82 Rn. 440 m.w.N.).

    Ergibt sich im Hauptsacheverfahren, dass ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht besteht (bzw. hier: die Zustimmungsfiktion eingetreten ist), ist das Ergebnis eines inzwischen durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens ohne Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 a.a.O.; B.v. 30.11.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    Der Informationsanspruch als solcher wie auch der darauf bezogene Anspruch auf Vorlage von Unterlagen sind strikt aufgabengebunden und in ihrer Reichweite durch das Erforderlichkeitsprinzip begrenzt (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2018 - 5 P 6.17 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    Denn der Informationsanspruch des Personalrats aus Art. 70 Abs. 2 Satz 1 BayPVG ist dadurch geschützt, dass die Äußerungsfrist mit der von ihr erfassten Billigungsfiktion für den Fall, dass eine Äußerung nicht abgegeben wird, erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats zu laufen beginnt (vgl. BVerwG, B.v.07.4.2010 - 6 P 6.09 - juris Rn. 20 m.w.N. zur entspr. Bestimmung des BPersVG).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z. B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 20; B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris Rn. 26; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand März 2022, Art. 82 Rn. 440 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 17 PC 17.1238

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzgl. der

    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen und die Belange der Beteiligten sorgfältig abzuwägen (BayVGH, B. v. 6.7.2017, Az: 17 PC 17.1238 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2012 - 5 TaBV 3/12
    Auszug aus VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167
    Die Verfahrensbeteiligten gehen nach der im einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Art. 82 Rn. 447 m.w.N.) zu Recht davon aus, dass es sich bei der Beendigung der Personalgestellung und Rückholung von Frau S. ... in die vom Beteiligten geleitete Dienststelle um eine Einstellung und damit um eine gemäß Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 BayPVG zustimmungspflichtige Maßnahme handelt, weil die Mitarbeiterin bislang bei der A. tätig war und neu in den Betrieb des Beteiligten eingegliedert werden soll (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Art. 75 Rn. 23; vgl. auch LAG SH, B.v. 14.6.2012 - 5 TaBV 3/12 - juris Rn. 67 zu § 103 Abs. 3 Satz 1 BetrVG).
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